museum-digitalagrargeschichte
STRG + Y
de

NN Butz

„Der Magazinsaufseher Butz mit einem fixen Gehalt von jährlichen 370 fl., einem von Verwilligung der Direktion abhängigen jährlichen Prämium von 40 bis 50 f. und einem Meßgeld, das sich durchschnittlich auf etwa 25 f. jährlich beläuft. Zu seiner Obliegenheit gehören: die Aufsicht, Verantwortung und Verrechnung über sämmtliche Natural- und Materialvorräthe der Wirthschaft, mit Ausnahme der Gegenstände des Samenverkaufsmagazins, des Obstes und der Obstbäume; die Sorge für den Ausdrusch des Getreides, für Abfassung aller Vorräthe in und aus den Magazinen, und für deren angemessene und ſichere Aufbewahrung; die unmittelbare Aufsicht über den baulichen Zustand der Gebäude, die Reinlichkeit in den Höfen und für Handhabung der niederen Polizei; endlich die Verwaltung des Hausinventars der Wirthschaft und der Ackerbauschule.“
Aus: Die Königlich Württembergische Lehranstalt für Land- und Forstwirthschaft. Eine Festgabe der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins in Stuttgart für die Mitglieder der Sechsten Versammlung der deutschen Land- und Forstwirthe. Stuttgart 1842, S. 298