"Das Gewerbe des Kaufmanns besteht im Handel mit Waren. Die Tätigkeiten des Kaufens und Verkaufens (sowie ein bloßes Mitwirken an diesen) liegen den kaufmännischen Berufen zugrunde.
Die Berufsbezeichnung für Frauen lautet Kauffrau. Historisch gesehen bezeichnet der Begriff Kauffrau eine Handel treibende Frau oder auch die Frau eines Kauf- oder Handelsherrn. Üblich sind die Abkürzungen Kfm. und Kffr. Der Plural ist Kaufleute." - (de.wikipedia.org 15.07.2021)
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