"Professor ist in der Regel die Amts- und Berufsbezeichnung oder der akademische Titel des Inhabers einer Professur. Anders als etwa beim Doktorgrad handelt es sich nicht um einen akademischen Grad.
Professur (von lateinisch profiteri ‚bekennen‘ in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule.
In Deutschland und der Schweiz kann die Bezeichnung Professor unter bestimmten Umständen auch als Ehrentitel an Personen verliehen werden, die keine Professur bekleiden – beispielsweise an Künstler. Im Bundesland Baden-Württemberg kann die Bezeichnung Professor oder Professorin ohne Zusätze als nichtakademischer Ehrentitel an verdiente Bürger verliehen werden (siehe Professor (Ehrentitel in Baden-Württemberg)). In Österreich ist Professor auch ein Berufs- oder Ehrentitel und ein Amtstitel für ernannte Lehrer an höheren Schulen." - (de.wikipedia.org 21.09.2019)
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